AjBD - Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen - Deutschsprachige Sektion der International Association of Law Libraries

Mustertext einer Lizenzvereinbarung für eine deutsche Bibliothek

Dr. Harald Müller, Heidelberg

Helmut Rösner vom DBI gebührt der Dank für wichtige Vorarbeiten zu diesem Mustertext.

1. Vertragspartner:

Der (Verleger/Produzent) als Rechtsinhaber des/der in Anlage aufgeführten, zu lizenzierenden Werks/e als Lizenzgeber, und die (XYZ-Bibliothek) als Lizenznehmer schließen folgenden Lizenzvertrag:

2. Vertragsgegenstand:

Der Lizenzgeber überträgt dem Lizenznehmer das nicht-ausschließliche Nutzungsrecht an den genannten digitalen Werken gegen eine einmalige/monatliche/jährliche Lizenzgebühr in Höhe von … DM / $ / GBP / EURO.

3. Rechte des Lizenznehmers:

Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer die folgenden Rechte ein:

  • Jederzeitiger Zugriff auf die lizenzierten Materialien über die gesamte Laufzeit des Vertrages, seien sie lokal oder zentral gespeichert, auf dem Verlagsserver, dem Server einer vom Lizenzgeber beauftragten Agentur, auf dem Bibliotheksserver oder in einer Kombination dieser Möglichkeiten.
  • Die lizenzierten Materialien können in das Netz des Lizenznehmers integriert, verlinkt und mit Standort verzeichnet (indexiert) werden. Eine Sicherungskopie kann gemäß den gesetzlichen Vorschriften hergestellt werden.
  • Die Mitglieder des Lizenznehmers erhalten jederzeit Zugang zu den lizenzierten Materialien, um sie in Übereinstimmung mit seiner Aufgabenstellung und Praxis für wissenschaftliche, forschungs- und lehrbezogene Zwecke zu nutzen. Mitglieder sind alle Angehörigen der Institution des Lizenznehmers, die mit ihm durch Arbeitsvertrag oder in sonstiger Weise vertraglich verbunden sind, sowie an einer Hochschule eingeschriebene Studenten.
  • Nicht-Mitglieder des Lizenznehmers erhalten zu denselben Zwecken Zugang zu den lizenzierten Materialien ausschließlich an Arbeitsplätzen oder ähnlichen geeigneten Einrichtungen eines Instituts/einer Bibliothek. Nicht-Mitglieder sind einzelne natürliche Personen als Angehörige der Öffentlichkeit oder juristische Personen, sofern sie bei der Bibliothek bzw. dem Institut als reguläre Nutzer zugelassen und registriert sind.
  • Der Zugriff auf die lizenzierten Materialien schließt die Erlaubnis ein, gemäß den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes einzelne Artikel oder andere unwesentliche Teile des Werkes auf Papier oder elektronisch zu kopieren und/oder herunterzuladen.
  • Der Fernzugriff auf die lizenzierten Materialien ist nur den Mitgliedern des Lizenznehmers erlaubt; Fernzugriff für Nicht-Mitglieder bedarf einer gesonderten Lizenzvereinbarung. Fernzugriff bedeutet den Zugang von räumlich nicht auf dem Gelände des Lizenznehmers gelegenen Örtlichkeiten.

4. Nutzungsbeschränkungen:

Jede andere als die unter 3. ausdrücklich erlaubte unmittelbare oder mittelbare Nutzung des lizenzierten Materials ist unzulässig, insbesondere Vervielfältigung wesentlicher Teile der Werke, systematische und wiederholte Vervielfältigung, Weiterverbreitung, Vergabe von Unterlizenzen, kommerzielle Nutzung, Zugang für nicht eingeschriebene Nutzer.

Veränderungen, Bearbeitungen, Übersetzungen und Adaptionen des Werkes in einer das Urheberrecht verletzenden Weise sind nicht gestattet. Urheberrechts-/ Copyright-Vermerke des Lizenzgebers dürfen nicht gelöscht, verborgen oder verändert werden.

5. Verantwortung des Lizenznehmers:

Der Lizenznehmer veranlasst alle geeigneten und vertretbaren Maßnahmen, um die Nutzung der lizenzierten Materialien ausschließlich im Rahmen dieser Vereinbarung sicherzustellen und jede Form von Missbrauch zu vermeiden.

Falls Verletzungen dieser Bestimmungen bekannt werden, werden Lizenznehmer und Lizenzgeber sich gegenseitig informieren und zusammenarbeiten, um weiteren Missbrauch auszuschließen.

Der Lizenznehmer kann nicht haftbar gemacht werden für Verletzungen von Bestimmungen dieser Vereinbarung durch Nutzer, sofern der Lizenznehmer solche Verletzungen nicht verursacht, vorsätzlich unterstützt oder geduldet hat und von der Verletzung Kenntnis erhalten hat.

6. Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand:

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des Gerichts am Sitz des Lizenznehmers.

7. Kündigung:

Diese Vereinbarung kann vom Lizenznehmer unter Einhaltung einer Frist von drei/sechs/zwölf Monaten gekündigt werden. Die Kündigung wird erst mit Zugang des Kündigungsschreibens wirksam.

Dem Lizenzgeber steht das Recht zur Kündigung nur bei nachweisbaren Verstößen des Lizenznehmers gegen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages zu.

Rechtmäßige Vervielfältigungsstücke des Werkes verbleiben im Eigentum des Lizenznehmers.

8. Leistungsstörungen:

Ist der Zugriff auf das Werk in dem durch diese Vereinbarung festgelegten Umfang infolge von Umständen, die der Lizenzgeber zu vertreten hat, nicht oder teilweise nicht möglich, so stehen dem Lizenznehmer — nach erfolgloser Nachbesserung durch den Lizenzgeber innerhalb einer Frist von 12 Std./einem Tag/drei Tagen — die gesetzlichen Ansprüche auf Wandlung und Minderung zu.

Sind dem Lizenzgeber Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen, steht dem Lizenznehmer ferner ein Anspruch auf Schadensersatz zu.

Harald Müller, 06.11.2001

(Lizenz: Diesen Text darf die AjBD auf ihren Webseiten unter Nennung der beteiligten Personen wiedergeben.)