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VkBkmG — Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens zum 1.1.2023

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Das Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens wurde am 28.12.22 verkündet. Amtliche Verkündungen von Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts erfolgen mit Beginn dieses Jahres zentral und digital auf der Startseite — Bundesgesetzblatt.

Der amtliche Teil des Bundesanzeigers wird entsprechend angepasst. Beide Verkündungsorgane sollen gem. § 4 VkBkmG „digital unentgeltlich gelesen, ausgedruckt, gespeichert und verwertet werden können“.

Regelung der vereinfachten Verkündigung: Sollte eine rechtzeitige digitale Verkündung nicht möglich sein, kann sie ersatzweise wie bisher in gedruckter Form erfolgen. Siehe dazu Abschnitt 2 des Gesetzes und die » Bekanntmachung eines Verteilers für die Ersatzverkündung bzw. ‑bekanntmachung im Bundesgesetzblatt und im Bundesanzeiger gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 und § 14 Absatz 1 Satz 2 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes  vom 20. Dezember 2022