AjBD - Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen - Deutschsprachige Sektion der International Association of Law Libraries

AH 24 — Dauer: Die Bibliothek des Reichsgerichts

AH 24Friederike Dauer:
Die Bibliothek des Reichsgerichts
(= Arbeitshefte der Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen 24)
Graz, Feldkirch: W. Neugebauer, 2013 (Reprint 2017). 172 S.

ISBN: 978–3‑85376–324‑7
L: 30,00 EUR [D und A] / M: 24,00 EUR

Abstract:

Die Bibliothek des Reichsgerichts hat von 1879 bis 1945 das höchste Gericht des Deutschen Reiches in seiner Rechtsprechung unterstützt. Von Anfang an ausgestattet mit den entsprechenden Mitteln, gelang es vor allem dem ersten Bibliothekar der Reichsgerichtsbibliothek, Dr. Karl Schulz, einen umfangreichen und bedeutenden juristischen Bestand zum deutschen und auch ausländischen Recht zusammenzutragen und auch eine rechtshistorisch inte­res­sante und umfassende Sammlung zum Jus Commune, zum gemeinen Recht des 13. bis 18. Jahr­hunderts, aufzubauen. Dieser Bestand verschaffte der Reichsgerichtsbibliothek im Rechtsleben ihrer Zeit einen festen Platz und begründete am Ende des Zweiten Weltkrieges ihren Ruf als die „größte und besterschlossene juristische Fachbibliothek der Welt“.

Die Beschäftigung mit dieser Bibliothek, die selbstverständlich auch auf ihre Unterbringung, die räumliche Ausstattung und die Verwaltungsorganisation gerichtet ist, bezieht ihre Recht­fertigung vor allem aus ihrer wechselvollen Geschichte. Im Zweiten Weltkrieg kaum zerstört, war die Reichsgerichtsbibliothek zu DDR-Zeiten dem Obersten Gericht in Ost-Berlin zugeordnet. Da sie von der Justiz der DDR missachtet wurde, war sie wie anderes Kulturgut auch der ständigen Gefahr ausgesetzt, zerschlagen zu werden. Diesem Schicksal entging die Reichsgerichtsbibliothek aber und wurde durch die Wiedervereinigung Deutschlands auch für den Westen wieder verfügbar. Zunächst dem Bundesgerichtshof als funktionellem Rechts­nachfolger des Reichsgerichts zur Zusammenführung mit dessen Bibliothek zugewiesen, wurde sie – als Folge der Empfehlung der Föderalismuskommission im Jahr 1992, nicht den Bundesgerichtshof, sondern das Bundesverwaltungsgericht nach Leipzig umzusiedeln – schließlich geteilt: Ein Teil der Reichsgerichtsbibliothek wurde nach Leipzig verbracht und in die Bibliothek des Bundesverwaltungsgerichts integriert, der andere Teil verblieb in Karlsruhe zur Unterstützung der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Die Autorin

Friederike Dauer, stellvertretende Direktorin der UB Osnabrück

Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis — Arbeitsheft 24

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Rezension

Hans-Michael Empell hat es in der ZIER 3 (2013) besprochen: Rezension ZIER