Stipendienprogramme
Stipendium für die 40. IALL-Tagung (9.–12.10.2022)
Die AjBD gewährt einer Person ein Stipendium für die Teilnahme an der 40. Jahrestagung der International Association of Law Libraries IALL in Stanford (Konferenzwebseite). Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der AjBD (inkl. der Mitarbeitenden institutioneller Mitglieder). Die den Antrag stellenden Personen sollten im Bereich des juristischen Bibliotheks- oder Dokumentationswesens beschäftigt oder engagiert sein und darlegen können, dass eine Teilnahme an der Jahrestagung der IALL ohne die Gewährung dieses Zuschusses nicht möglich ist.
Antragszeitraum / Antragsfrist
Die Antragsfrist endet am 27.07.2022.
Antragsunterlagen / Antragsform
Das zum Download zur Verfügung stehende Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und fristgerecht an folgende E‑Mail-Adresse zu richten: stipendium[at]ajbd.de
Antragsbescheidung / Bekanntgabe
Über die eingereichten Anträge entscheidet die aus drei Vorstandsmitgliedern zusammengesetzte Stipendienkommission der AjBD. Die den Antrag stellenden Personen werden schriftlich über die Bewilligung oder Ablehnung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Empfängerin oder der Empfänger des Stipendiums willigt mit der Antragstellung ein, auf der nächsten Mitgliederversammlung der AjBD persönlich genannt zu werden und für die AjBD-Webseiten einen kurzen Tagungsbericht zu verfassen.
Es gilt die Datenschutzerklärung der AjBD (http://www.ajbd.de/impressum-datenschutz/).
Art und Höhe der Leistung / Rückzahlung
Bei dem Stipendium zur Teilnahme an der IALL-Jahrestagung handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 2000,– Euro, der durch Kontoüberweisung ausgezahlt wird.
Die Nichtteilnahme an der geförderten Tagung verpflichtet zur vollständigen Rückzahlung des Zuschusses. Ausgenommen ist die Nichtteilnahme aufgrund außerordentlicher Gründe (z.B. Krankheit, familiärer Trauerfall, Naturkatastrophen), die glaubhaft zu machen bzw. nachzuweisen sind. In diesen Fällen ist der Zuschuss anteilig zurückzubezahlen (abzüglich Stornierungskosten etc.). Im Einzelfall entscheidet hierüber ebenfalls die Stipendienkommission.
Stipendienkommission
Die Stipendienkommission besteht derzeit aus den folgenden Vorstandsmitgliedern:
- Sabine Lieberknecht
- Ivo Vogel
- Martina Kuth
Antragsformular-AjBD-Stipendium-IALL-2022
Stipendien für die 4. jurOA (21.–22.09.2022)
Die AjBD gewährt zwei Personen ein Stipendium für die Teilnahme an der 4. jurOA-Tagung in Bern (Webseite jurOA). Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der AjBD (inkl. der Mitarbeitenden institutioneller Mitglieder). Die den Antrag stellenden Personen sollte im Bereich des juristischen Bibliotheks- oder Dokumentationswesens beschäftigt oder engagiert sein und darlegen können, dass eine Teilnahme an der jurOA-Tagung ohne die Gewährung dieses Zuschusses nicht möglich ist.
Antragszeitraum / Antragsfrist
Die Antragsfrist endet am 27.07.2022.
Antragsunterlagen / Antragsform
Das zum Download zur Verfügung stehende Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und fristgerecht an folgende E‑Mail-Adresse zu richten: stipendium[at]ajbd.de
Antragsbescheidung / Bekanntgabe
Über die eingereichten Anträge entscheidet die aus drei Vorstandsmitgliedern zusammengesetzte Stipendienkommission der AjBD. Die den Antrag stellenden Personen werden schriftlich über die Bewilligung oder Ablehnung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Empfängerinnen oder Empfänger eines Stipendiums willigen mit der Antragstellung ein, auf der Mitgliederversammlung persönlich genannt zu werden und kurz über die Tagung zu berichten.
Es gilt die Datenschutzerklärung der AjBD (http://www.ajbd.de/impressum-datenschutz/).
Art und Höhe der Leistung / Rückzahlung
Bei dem Stipendium zur Teilnahme an der Herbsttagung der AjBD handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von je 500,– Euro, der durch Kontoüberweisung ausgezahlt wird.
Die Nichtteilnahme an der geförderten Tagung verpflichtet zur vollständigen Rückzahlung des Zuschusses. Ausgenommen ist die Nichtteilnahme aufgrund außerordentlicher Gründe (z.B. Krankheit, familiärer Trauerfall, Naturkatastrophen), die glaubhaft zu machen bzw. nachzuweisen sind. In diesen Fällen ist der Zuschuss anteilig zurückzubezahlen (abzüglich Stornierungskosten etc.). Im Einzelfall entscheidet hierüber ebenfalls die Stipendienkommission.
Stipendienkommission
Die Stipendienkommission besteht derzeit aus den folgenden Vorstandsmitgliedern:
- Sabine Lieberknecht
- Ivo Vogel
- Martina Kuth
Antragsformular-AjBD-Stipendium-jurOA
Stipendienprogramm für Herbsttagungen als Präsenzveranstaltungen
Die AjBD gewährt jährlich bis zu fünf Personen ein Stipendium für die Teilnahme an der Herbsttagung, sofern diese als Präsenzveranstaltung angeboten wird. Antragsberechtigt sind sowohl Mitglieder als auch Nichtmitglieder der AjBD. Die den Antrag stellenden Personen sollten im Bereich des juristischen Bibliotheks- oder Dokumentationswesens beschäftigt oder engagiert sein und darlegen können, dass eine Teilnahme an der Herbsttagung der AjBD ohne die Gewährung dieses Zuschusses nicht möglich ist.
Antragszeitraum / Antragsfrist
Da die Herbsttagungen nicht immer zur selben Zeit im Jahr stattfinden, wird diese jeweils auf den Seiten der AjBD bekanntgegeben. Die Antragsfrist wird jeweils konkret bekanntgegeben und beträgt vier Wochen ab der Bekanntgabe.
Antragsunterlagen / Antragsform
Das zum gegebenen Zeitpunkt zum Download zur Verfügung stehende Antragsformular ist vollständig ausgefüllt und fristgerecht an folgende E‑Mail-Adresse zu richten: stipendium[at]ajbd.de
Antragsbescheidung / Bekanntgabe
Über die eingereichten Anträge entscheidet die aus drei Vorstandsmitgliedern zusammengesetzte Stipendienkommission der AjBD. Die den Antrag stellenden Personen werden schriftlich über die Bewilligung oder Ablehnung informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die Empfängerinnen oder Empfänger eines Stipendiums willigen mit der Antragstellung ein, in der Mitgliederversammlung und direkt auf der Herbsttagung persönlich bekanntgegeben zu werden.
Es gilt die Datenschutzerklärung der AjBD (http://www.ajbd.de/impressum-datenschutz/).
Art und Höhe der Leistung / Rückzahlung
Bei dem Stipendium zur Teilnahme an der Herbsttagung der AjBD handelt es sich um einen einmaligen Zuschuss in Höhe von je 200,– Euro, der durch Kontoüberweisung ausgezahlt wird.
Zusätzlich erhalten Nichtmitglieder eine einjährige (kostenlose) Mitgliedschaft in der AjBD.
Die Nichtteilnahme an der Herbsttagung der AjBD verpflichtet zur vollständigen Rückzahlung des Zuschusses. Ausgenommen ist die Nichtteilnahme aufgrund außerordentlicher Gründe (z.B. Krankheit, familiärer Trauerfall, Naturkatastrophen), die glaubhaft zu machen bzw. nachzuweisen sind. In diesen Fällen ist der Zuschuss anteilig zurückzubezahlen (abzüglich Stornierungskosten etc.). Im Einzelfall entscheidet hierüber ebenfalls die Stipendienkommission.
Stipendienkommission
Die Stipendienkommission besteht derzeit aus den folgenden Vorstandsmitgliedern:
- Sabine Lieberknecht
- Ivo Vogel
- Martina Kuth