AjBD - Arbeitsgemeinschaft für juristisches Bibliotheks- und Dokumentationswesen - Deutschsprachige Sektion der International Association of Law Libraries

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Stipendium zum Besuch der 42. IALL-Tagung in Oslo (16.–20. Juni 2024)

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Die AjBD gewährt zwei Personen ein Stipendium für die Teilnahme an der 42.  Jahrestagung der International Association of Law Libraries IALL in Genf (Konferenzwebseite). Antragsberechtigt sind ausschließlich Mitglieder der AjBD (inkl. der Mitarbeitenden institutioneller Mitglieder). Die den Antrag stellenden Personen sollten im Bereich des juristischen Bibliotheks- oder Dokumentationswesens beschäftigt oder engagiert sein und darlegen können, dass eine Teilnahme an der Jahrestagung der IALL ohne die Gewährung dieses Zuschusses nicht möglich ist.

Antragszeitraum / Antragsfrist: Die Antragsfrist endet am 15.02.2024.

Näheres unter Stipendienprogramme

APBB-Fortbildung zur Erschließung von juristischen Werken und deren Kommentare auf Grundlage des Regelwerks „Ressource Description and Access“ (RDA)

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Die Erschließung von juristischen Werken und deren Kommentare auf Grundlage des Regelwerks „Ressource Description and Access“ (RDA) ist Thema einer Veranstaltung der APBB und des Deutschen Patent- und Markenamtes vom 29.–30. November 2023. Weitere Informationen finden Sie hier: Fortbildungen | APBB

Neues von der IALL: Daniel and Florence Guggenheim Scholars Program

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The Law Library of Congress invites applications for the Daniel and Florence Guggenheim Scholars Program. The purpose of this program is to fund a scholar whose research will draw upon the Law Library’s world-class collections, target new acquisitions, and leverage the Law Library’s staff expertise. The focus of the program is to create new research at the intersection of demography, technology, and criminal justice. This research will generate benchmarks, metrics, best practices, and possible solutions to some of the emerging legal issues that fall at the intersection of these fields. The program will encourage a multidisciplinary and multinational approach for the greatest impact.

 

How to Apply

To apply, please send the following application materials to lawresearch@loc.gov:

  • A current CV/Resume
  • A list of publications
  • A list of references
  • A one-page project proposal that includes details on how the Law Library of Congress’ collections can support your research

 

Deadline
Application materials must be received by January 31, 2024, to be considered for the program in the summer of 2024. The successful candidate will be announced in April of 2024.

 

For more information, visit: https://blogs.loc.gov/law/2023/10/the-law-library-of-congress-invites-applications-for-the-2024-guggenheim-scholars-program/

Dokumentationsstellen der Bundesgerichte und Juris: Antwort der Bundesregierung auf Anfrage im Bundestag veröffentlicht

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Mit Informationen zur Rolle und Aufgabe der Dokumentationsstellen des BVerfG, der obersten Gerichtshöfe und weiterer Gerichte des Bundes sowie zur Kooperation mit JURIS beantwortet die Bundesregierung eine erneut umfangreiche Kleine Anfrage: Drucksache 20/8786

Siehe dazu auch unseren Newsbeitrag vom 24.03.2023 mit dem Hinweis auf Drucksache 20/6057

Rechtsbibliothekar:in in Berlin werden?! Stellenausschreibung für die stellvertretende Leitung der Bibliothek Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin

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Als Berufsverband für das juristische Bibliothekswesen möchten wir gelegentlich auf interessante Stellenausschreibungen hinweisen, die von Mitgliedern an den Vorstand der AjBD herangetragen wurden. Aktuell ist die Stelle für die stellvertretene Leitung der Bibliothek Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin ausgeschrieben: https://www.fu-berlin.de/universitaet/beruf-karriere/jobs/nichtwiss/58_universitaetsbibliothek/UB-UB-ReWi-2023–27.html.

Einen umfassenden Überblick über Stellenangebote im juristischen und außerjuristischen Bibliothekswesen erhalten Sie z.B. über: https://jobs.openbiblio.eu/. Dort können auch die eigenen Stellenangebote eingestellt werden.

 

VkBkmG — Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens zum 1.1.2023

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Das Gesetz zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens wurde am 28.12.22 verkündet. Amtliche Verkündungen von Gesetzen, Verordnungen und Bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts erfolgen mit Beginn dieses Jahres zentral und digital auf der Startseite — Bundesgesetzblatt.

Der amtliche Teil des Bundesanzeigers wird entsprechend angepasst. Beide Verkündungsorgane sollen gem. § 4 VkBkmG „digital unentgeltlich gelesen, ausgedruckt, gespeichert und verwertet werden können“.

Regelung der vereinfachten Verkündigung: Sollte eine rechtzeitige digitale Verkündung nicht möglich sein, kann sie ersatzweise wie bisher in gedruckter Form erfolgen. Siehe dazu Abschnitt 2 des Gesetzes und die » Bekanntmachung eines Verteilers für die Ersatzverkündung bzw. ‑bekanntmachung im Bundesgesetzblatt und im Bundesanzeiger gemäß § 8 Absatz 2 Satz 2 und § 14 Absatz 1 Satz 2 des Verkündungs- und Bekanntmachungsgesetzes  vom 20. Dezember 2022

Amtsblatt der EU: Aufgabe der Publikation in Heften

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Ab dem 1.1.2023 sollen die amtlichen Verkündungen im Amtsblatt der EU nicht mehr heftweise, sondern einzelnen erscheinen, womit auch die Inhaltsverzeichnisse (TOC) entfallen. Stattdessen sind alternative Push- und Pulldienste in Planung, zum Beispiel eine „Official Journal series daily view“. Die Reihen des Amtsblatts L und C sollen beibehalten werden.

Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens (VkBkmG‑E) vom 10.8.2022

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Amtliche Verkündungen sollen ab 1.1.2023 digital erfolgen. Der Pflichtbezug aller Gerichte, Behörden, Notariate und Anwaltskanzleien wird zum 31.12.22 auslaufen, sollte der Bundestag dem Entwurf zustimmen. Die geplante Verabschiedung noch vor den Parlamentsferien war aufgrund von Nachfragen aus dem Bundesrat nicht möglich. Die aktuelle Bundestags-Drucksache 20/3068 finden Sie hier.

jurOA-Tagung: Bern 21.–22.9.2022

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Im Anschluss an die 16. Open Access Tage in Bern 2022 findet die vierte der seit 2016 zweijährlichen jurOA-Tagungen statt. Die Open Access Tage enden am 21. September mittags, das jurOA-Programm beginnt am selben Tag gegen 14:00 auf dem Berner Hausberg Gurten und wird am Folgetag ganztags in der Bibliothek Münstergasse fortgesetzt. Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit an dieser Stelle bekannt gegeben.

Organisationskomitee

Dem fünfköpfigen Organisationskomitee – drei Wissenschaftler:innen und zwei Bibliothekare – gehören Vertreter aus den deutschsprachigen D/A/CH-Ländern (Deutschland, Österreich, Schweiz) an. Interessierte können sich unter der E‑Mail-Adresse 2022@jurOA.de an das Organisationskomitee wenden.

Call for Papers: „Open Access in der Rechtswissenschaft: Stand und Perspektiven“

Open Access wollen wir als gemeinsamen Standard etablieren.“ So bekannten sich die Parteien der neuen deutschen Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag für 2021–2025. Rückendeckung erhielt sie vom Wissenschaftsrat in seinen Anfang 2022 veröffentlichten Empfehlungen zur Transformation des wissenschaftlichen Publizierens: „Publizieren zu Open-Access-Bedingungen ist der beste Weg, um wissenschaftliche und außerwissenschaftliche Anschlusshandlungen barrierefrei zu ermöglichen.“ Zugleich erkennt der Wissenschaftsrat an, dass sich „verschiedene Disziplinen mit ihren unterschiedlichen Publikationspraktiken“ jeweils „an unterschiedlichen Punkten des Transformationsprozesses“ befinden und „sich auch weiterhin nicht synchron entwickeln“ dürften. Wie also steht es um Open Access (OA) speziell in der Rechtswissenschaft?
Dieser Frage geht die diesjährige Tagung des Netzwerks „Open Access für die Rechtswissenschaft“ (jurOA) nach. Als vierte der seit 2016 im Zweijahrestakt stattfindenden Veranstaltungen findet jurOA 2022 wieder in Bern statt. Direkt im Anschluss an die diesjährigen Open Access Tage bringt die jurOA-Tagung am 21./22. September rechtswissenschaftlich Interessierte aus allen deutschsprachigen Ländern zusammen. Weitere Informationen bietet die Website des Netzwerks unter www.jurOA.de.
Interessierte sind aufgerufen, Themen und Projekte vorzuschlagen, die im Rahmen der Tagung diskutiert werden könnten. Aspekte, die im Programm vertreten sein sollen, sind etwa:

  • Wo stehen wir? Wie hoch sind Durchdringung und Akzeptanz von OA in der Rechtswissenschaft, auch verglichen mit Nachbardisziplinen?
  • Wer braucht das? Welche fachspezifischen Besonderheiten der Rechtswissenschaften sprechen gegen oder für die „OA-Transformation“?
  • Mit welchem Recht? Wie beeinflussen Vorgaben zu Wissenschaftsfreiheit, Zweitveröffentlichungspflicht, Datenschutz, usw. die Entwicklung des OA?
  • Wer bezahlt? Welche nachhaltigen Finanzierungsmodelle lassen sich für juristische OA-Zeitschriften, ‑Bücher, Blogs, etc. finden?
  • Wer profitiert davon? Welche Geschäftsmodelle ermöglicht OA, welche Auswirkungen auf wissenschaftliche Teilhabe sind zu erwarten?

Diese und weitere Fragen sollen in einem von zwei Formaten zur Diskussion gestellt werden:

  • Plenarvortrag (15–20 Minuten Vortrag, 10–15 Minuten Diskussion) oder
  • Posterpräsentation (frei gestaltete Poster und 2–3‑minütige Thesenpräsentation).

Um allen Interessierten zumindest eine Posterpräsentation zu ermöglichen, organisiert und finanziert das Organisationskomitee den Posterdruck auf Basis vorab eingereichter pdf-Vorlagen. Interessierte werden gebeten, ihre Themenvorschläge bis zum 30. April 2022 einzureichen unter

www.jurOA.de/2022

https://juroa.de/