Die Fundstellennachweise über die Bundesgesetzgebung sind für die Recherche zur Änderungshistorie einzelner Vorschriften in der Rechtspraxis, aber auch der Rechtswissenschaft relevant und können dabei vielfach nicht durch andere Recherchequellen ersetzt werden. Ab 2005 waren diese bisher online beim Bundesanzeiger-Verlag bzw. ab 2021 auf der Verkündungsplattform des Bundes verfügbar. Für die Nachweise aus den Berichtsjahren 1949 bis 2004 bedurfte es immer noch einer Recherche in den Druckausgaben. Diese große Lücke ist nunmehr durch ein Digitalisierungsprojekt des Fachinformationsdienstes für internationale und interdisziplinäre Rechtsforschung mit dem Bundesministerium für Justiz sowie der Beteiligung eines Dienstleisters geschlossen worden. Die Digitalisierung der Fundstellennachweise der vorgenannten Berichtsjahre stellt einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der elektronischen Informationsversorgung und zu einer verbesserten Benutzbarkeit (auch mit Blick auf die Bestandserhaltung) dar. Insgesamt wurden 41.163 Scans gefertigt. Die digitalisierten Fundstellennachweise sind inzwischen sowohl auf der Verkündungsplattform des Bundes, als auch in den Digitalisierten Sammlungen der Staatsbibliothek zu Berlin frei zugänglich verfügbar.
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Apr.Digitalisierung der Fundstellennachweise A und B durch den FID intRecht und das BMJ
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