Amtliche Verkündungen sollen ab 1.1.2023 digital erfolgen. Der Pflichtbezug aller Gerichte, Behörden, Notariate und Anwaltskanzleien wird zum 31.12.22 auslaufen, sollte der Bundestag dem Entwurf zustimmen. Die geplante Verabschiedung noch vor den Parlamentsferien war aufgrund von Nachfragen aus dem Bundesrat nicht möglich. Die aktuelle Bundestags-Drucksache 20/3068 finden Sie hier.